Richtlinien


RICHTLINIE DER GESELLSCHAFT ZUR BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND BESTECHUNG

1. EINLEITUNG

1.1. RETAL erachtet ihre Reputation als Unternehmen, das für die Durchführung von Geschäften auf faire und ethische Weise bekannt ist, als einen ihrer zentralen Vermögenswerte und verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um ihre gute Reputation zu schützen.

1.2. Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff „RETAL“ RETAL INDUSTRIES LIMITED, eine nach dem Recht der Republik Zypern gegründete und bestehende Gesellschaft, mit eingetragener Unternehmensnummer HE 115887 und eingetragenem Gesellschaftssitz in Epimitheos 6, Industrial Area A, 3056 Limassol, Zypern, sowie ihre direkten und indirekten Tochtergesellschaften (jedes von ihnen eine „Gesellschaft“).

1.3. Diese Richtlinie gilt für alle Gesellschaften von RETAL und ihre Vorstandsmitglieder, Manager, leitenden Angestellten und Mitarbeiter (der „Mitarbeiter“ oder die „Mitarbeiter“).

2. ZWECK UND UMFANG

2.1. Diese Richtlinie von RETAL zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung (die „Richtlinie“) dient einer Verstärkung der Verpflichtung von RETAL und jeder unabhängigen Gesellschaft, die internationalen Grundsätze und Standards, Gesetze, Vorschriften und Verordnungen über die Bekämpfung von Korruption und Bestechung einzuhalten, die in den Ländern Anwendung finden, in denen RETAL einer Geschäftstätigkeit nachgeht oder die Gesellschaften von RETAL Geschäfte durchführen, einschließlich jener, die im Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, dem Zivilrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption, dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption, der Konvention der OECD gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr verankert sind, sowie ferner einer Sicherstellung, dass die Geschäftstätigkeit jeder Gesellschaft und RETAL im Allgemeinen auf ehrliche und sozial verantwortungsbewusste Weise durchgeführt wird.

2.2. Unter Korruption versteht man im Allgemeinen eine unehrliche Handlung, bei der eine Person wider die Interessen des Staats oder eines Unternehmens handelt und seine Position missbraucht, um einen persönlichen Nutzen oder Vorteil für sich oder eine andere natürliche oder juristische Person zu erhalten oder beizubehalten.

2.3. Bestechung bezeichnet:

  • das Versprechen, das Angebot, die Gabe oder das Erteilen der Erlaubnis für ein Versprechen, ein Angebot oder die Gabe, sei dies direkt oder indirekt, eines ungerechtfertigten Vorteils an einen Beamten im öffentlichen Dienst, ein Unternehmen, eine Organisation oder andere Arten von Körperschaften, eine natürliche Person, einen leitenden Angestellten oder einen Mitarbeiter eines Unternehmens (der „Empfänger“) für den Empfänger selbst oder eine andere natürliche oder juristische Person, damit der Empfänger unter Ausübung seiner Pflichten, eines geschäftlichen Zwecks oder seiner Management- oder Arbeitspflichten handelt oder von einer solchen Handlung absieht, um einen Auftrag oder einen anderen ungerechtfertigten Vorteil in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu erhalten oder beizubehalten; und
  • das Verlangen oder die Annahme, sei dies direkt oder indirekt, eines ungerechtfertigten Vorteils durch einen Mitarbeiter der Gesellschaft für diesen selbst oder eine andere natürliche oder juristische Person, damit der Mitarbeiter der Gesellschaft unter Ausübung seiner gesetzlichen, Management- und/oder Arbeitspflichten handelt oder von einer solchen Handlung absieht.

2.4. Diese Richtlinie dient als Ergänzung zu den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen, die Korruption und Bestechung in den Tätigkeitsländern von RETAL untersagen und die Haftung für derlei Handlungen festlegen. Die Begriffsbestimmungen von Korruption und Bestechung nach den Punkten 2.2 und 2.3 gelten unbeschadet anderer Definitionen oder Auslegungen dieser Begriffe nach geltendem Recht, welche in die diesen Begriffen oben zugewiesene Begriffsbestimmung aufzunehmen sind. Diese Begriffe werden in unterschiedlichen Ländern mitunter unterschiedlich ausgelegt. Bei Bedenken wenden Sie sich bitte für Rat an spezialisierte Mitarbeiter der Rechtsabteilung, bevor Sie eine Handlung setzen, welche mitunter als Korruption oder Bestechung eingestuft werden könnte, um sicherzustellen, dass Ihre Handlungen im Einklang mit dieser Richtlinie und den geltenden Gesetzen und Verordnungen des jeweiligen Landes stehen.

3. ERKLÄRUNGEN ZUR BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND BESTECHUNG

3.1. Den Mitarbeitern der Gesellschaften von RETAL ist jegliche Form von Korruption und Bestechung strengstens untersagt.

3.2. Insbesondere und ohne dass diese Aufzählung erschöpfend ist, ist es den Mitarbeitern der Gesellschaften strengstens untersagt, eine Form der Bestechung bei ihrer Pflichterfüllung, einschließlich unter anderem der Durchführung von Vertriebs- und Beschaffungstätigkeiten mit Kunden, Auftragnehmern, sonstigen Geschäftspartnern der Gesellschaft sowie als Ansprechpartner für staatliche Stellen und Beamte im öffentlichen Dienst, zu versprechen, anzubieten, zu geben oder die Erlaubnis für ihr Versprechen, ihr Angebot oder ihre Gabe zu erteilen oder solche zu verlangen oder anzunehmen.

3.3. Die hierin dargelegten Verbote gelten unabhängig von der Form der Bestechung (Barzahlungen als Bestechung, Rückvergütung, Servicegebühren, Vermittlungsgebühr, Geldgeschenke, Dienstleistungserbringung oder Erbringung anderer Leistungen, Angebot einer Beschäftigung für einen Verwandten der bestochenen Person, Erteilung eines Auftrags oder eine andere Geschäftsmöglichkeit etc.) und des Bestechungsgebers oder -empfängers, bei denen es sich unter anderem um eine staatliche oder andere öffentliche Stelle oder Beamten, eine politische Partei oder eine andere nicht gewinnorientierte Organisation, Einrichtung oder Stiftung, einschließlich ihrer Mitglieder, leitenden Angestellten und Mitarbeiter, eine Körperschaft öffentlichen oder privaten Rechts, ein Unternehmen, seine Vorstandsmitglieder, leitenden Angestellten oder Mitarbeiter sowie einen privaten Unternehmer oder eine natürliche Person handeln kann.

4. BUCHFÜHRUNG

4.1. Alle Bücher, Quittungen, Rechnungen und sonstigen Dokumente und Unterlagen, welche die Geschäfte mit Dritten betreffen, müssen mit der angemessenen Genauigkeit und Vollständigkeit sowie im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt, geführt und aufbewahrt werden.

4.2. Es dürfen keine Geschäfte „inoffiziell“ durchgeführt werden, um unangemessene Zahlungen zu begünstigen oder zu verbergen.

4.3. Mitarbeiter der Gesellschaften müssen die gebotene Sorgfalt und Aufmerksamkeit beim Abschluss von Vertragsbeziehungen mit einer möglichen Gegenpartei in Übereinstimmung mit den Verfahren für die Beschaffung und das Risikomanagement sowie den sonstigen internen Verfahren ihrer Gesellschaften walten lassen.

5. GESCHENKE, VERPFLEGUNG, BEWIRTUNG UND UNTERHALTUNG

5.1. RETAL erkennt an, dass Ausgaben für die Absatzförderung, darunter Geschenke, Verpflegung, Bewirtung und Veranstaltungen, gelegentlich mitunter notwendig sind, um den Gesamteindruck von den einzelnen Gesellschaften und von RETAL im Allgemeinen auf dem Markt zu verbessern, die von den Gesellschaften angebotenen Produkte effizienter zu präsentieren und neue Geschäftsbeziehungen aufzubauen. Diese Ausgaben müssen von der Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft zuvor genehmigt werden. Diese Ausgaben müssen in geringer Höhe, selten, angemessen und verhältnismäßig sein und dürfen keine Pflichten aufseiten einer Gesellschaft, eines Kunden und/oder ihrer Mitarbeiter begründen. Es dürfen unter keinen Umständen Geldgeschenke gemacht werden.

5.2. Was den Erhalt von Geschenken betrifft, so finden die folgenden Regeln Anwendung: (a) Geschenke und Vorteile dürfen niemals eingefordert werden; (b) kleine Geschenke, die fälschlicherweise als Bestechung ausgelegt werden könnten, dürfen angenommen werden, wenn dadurch aufseiten des Empfängers keine Verpflichtung begründet wird oder seine Unvoreingenommenheit dadurch nicht beeinträchtigt wird; (c) Geldgeschenke dürfen zu keinerlei Zeitpunkt angenommen werden; und (d) ist der Anbieter eines Geschenks kein Geschäftspartner oder potenzieller Geschäftspartner (einschließlich seiner Muttergesellschaft, Tochtergesellschaften oder eines verbundenen Unternehmens) der jeweiligen Gesellschaft ist die Annahme eines Geschenks von diesem Anbieter im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs verboten.

5.3. Bei der Entscheidung, ob Ausgaben zur Absatzförderung angemessen sind, müssen die Mitarbeiter auch frühere, aktuelle oder künftige Geschäfts- bzw. administrative Angelegenheiten berücksichtigen, die im Einflussbereich des Empfängers liegen. Der Zeitpunkt und der Kontext bei der Gabe des Geschenks müssen abgewogen werden, um zu beurteilen, ob ein konkretes Geschenk objektiv als Bestechung wahrgenommen werden könnte.

5.4. Alle Ausgaben zur Absatzförderung müssen angemessen dokumentiert und in den Geschäftsbüchern der jeweiligen Gesellschaft erfasst werden.

5.5. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in Punkt 5 dürfen die Mitarbeiter keine Geschenke in irgendeiner Form entgegennehmen, die auf irgendeine Weise die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten eines Mitarbeiters gegenüber dem Anbieter des Geschenks oder einem Dritten, der vom Anbieter vertreten wird, beeinträchtigen.

6. SPENDE

6.1. Unter gewissen Umständen ist es erlaubt, Spenden direkt an eine staatliche Stelle oder öffentliche Organisation (anstelle eines konkreten Beamten oder Mitarbeiters einer staatlichen Stelle oder öffentlichen Organisation) zu einem gemeinnützigen Zweck oder zur Förderung des Firmenwerts durch derlei Handlungen vorzunehmen, wie beispielsweise die kostenlose Bereitstellung von Produkten für ein Picknick einer staatlichen Stelle oder eine von der Regierung finanzierte Feierlichkeit. Diese Ausgaben müssen von der Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft und bei Bedarf vom zuständigen Verwaltungsorgan der Gesellschaft zuvor genehmigt werden, sofern die Gesellschaftssatzung oder ein Gründungsvertrag der Gesellschaft dies vorschreiben.

6.2. Für Spenden an staatliche Stellen oder öffentliche Organisationen gelten die folgenden Regeln: (a) Es besteht keine Erwartung, dass die Spende im Austausch für eine Gegenleistung oder einen geschäftlichen Vorteil von der staatlichen Stelle oder öffentlichen Organisation vorgenommen wird (Quid pro quo); (b) die Spende wird nicht direkt an einen konkreten Beamten der staatlichen Stelle geleistet und es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Spende für die persönliche Nutzung durch den Beamten umgelenkt wird; und (c) die Spende erfolgt nicht regelmäßig und ist ein unter den Umständen angemessener Betrag.

6.3. Spenden an private Hilfsorganisationen dürfen nicht im Namen eines Beamten des öffentlichen Diensts vorgenommen werden, da die Spende an eine bevorzugte Hilfsorganisation eines Beamten als Bestechung eingestuft werden könnte.

7. MELDUNG UND WHISTLEBLOWING

7.1. Wenn ein Mitarbeiter von einer tatsächlichen Verletzung wider diese Richtlinie Kenntnis erlangt oder glaubt, dass eine solche Verletzung begangen wird, oder eine Meldung ausdrücklich durch diese Richtlinie vorgeschrieben ist, sollte der Mitarbeiter die Umstände so schnell wie möglich melden, eine Beschwerde im guten Glauben einreichen oder seine Bedenken kommunizieren. Mitarbeiter sollten die mit der Untersuchung der Meldung beauftragten Personen jederzeit unterstützen, ihnen behilflich sein und mit ihnen zusammenarbeiten.

7.2. Die Gesellschaft begrüßt die Initiative eines Dritten im guten Glauben, eine tatsächliche oder mutmaßliche Verletzung dieser Richtlinie sowie Bedenken zu melden.

7.3. Alle Meldungen und Mitteilungen können über den Whistleblowing-Kanal von RETAL unter der Website der Gesellschaft (www.retalgroup.com), per E-Mail an whistleblower@retalgroup.com oder per Postsendung an nachstehende Adresse vorgenommen werden:

RETAL INDUSTRIES LIMITED

to the attention of Chief Legal Officer

Officer Epimitheos 6, Industrial Area A,

3056 Limassol, Zypern

7.4. Die Gesellschaft unterstützt ihre Mitarbeiter und schätzt die Bemühungen Dritter (im Folgenden die „Whistleblower), welche Bedenken angesichts von Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Begehung von Korruption oder Bestechung äußern, von denen sie Kenntnis erhalten haben, selbst wenn sich ein solcher Verdacht als nicht begründet herausstellen sollte. Jegliche Vergeltungsmaßnahmen oder Schikanen gegen Meldung machende Mitarbeiter sind strengstens verboten. Das Management und die leitenden Angestellten der Gesellschaft ergreifen Disziplinarmaßnahmen gegen jeden Mitarbeiter, der Vergeltungsmaßnahmen, Gegenmaßnahmen oder Schikanen gegenüber einer Person, die Bedenken im guten Glauben gemeldet hat oder eine solche Meldung in Erwägung zieht, androht oder an solchen beteiligt ist.

7.5. Damit die Gesellschaft die Meldung wirksam beurteilen und untersuchen kann, sind Whistleblower angehalten, eine detaillierte Beschreibung der Angelegenheit bereitzustellen. Alle Meldungen können anonym gemacht werden, allerdings werden die Personen, die eine Meldung erstatten, ermutigt, der Gesellschaft ihren Namen und Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) mitzuteilen, da dies bei der Untersuchung hilfreich sein kann und auf diese Weise die Gesellschaft den Whistleblower über die Ergebnisse informieren kann.

7.6. Alle Meldungen und Mitteilungen werden nach dem Whistleblowing-Protokoll von RETAL erhalten und bearbeitet. Die Gesellschaft hat sich nach besten Kräften zu bemühen, die Identität der Meldung machenden Person geheim zu halten, soweit dies durch geltendes Recht erlaubt ist und diese Vorgehensweise eine Verfolgung der rechtswidrig handelnden Personen und die Betreibung geeigneter rechtlicher Verfahren nicht verhindert.

8. BERATUNG UND AUSLEGUNG

8.1. Jede Gesellschaft muss einen Mitarbeiter benennen, der für die Beratung anderer Mitarbeiter über die Anwendung und Auslegung dieser Richtlinie sowie die Bearbeitung der nach Punkt 7.1 gemachten Meldungen und ihre Weiterleitung an die Geschäftsführung der zuständigen Gesellschaft verantwortlich ist. Sofern kein anderer Beauftragter ernannt wird, ist der Chief Executive Officer (Manager, General Manager etc.) („CEO“) der Gesellschaft für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Funktion verantwortlich.

8.2. Die Gesellschaften sind angehalten, gelegentlich Schulungen über diese Richtlinie für ihre Mitarbeiter zu organisieren, welche mitunter notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben sind.

8.3. Alle anderen von den Gesellschaften verabschiedeten internen Vorschriften und Richtlinien, auf die diese Richtlinie Einfluss nimmt, sind im Einklang hiermit auszulegen.

9. AUSFÜHRUNG UND ÜBERWACHUNG DER EINHALTUNG

9.1. Der CEO der entsprechenden Gesellschaft muss Folgendes sicherstellen: (a) Anwendbarkeit dieser Richtlinie auf alle Mitarbeiter, Beauftragten, Berater und sonstigen externen Vermittler, die im Auftrag der Gesellschaft handeln, und (b) die Einhaltung der Bestimmungen in dieser Richtlinie und der geltenden Gesetze bei der Tätigkeit der Gesellschaft.

9.2. Zu diesem Zweck (a) kann der CEO konkrete Richtlinien zur Bekämpfung von Korruption herausgeben, um den lokalen Gesetzen zu nachzukommen, wobei diese Richtlinien stets den in dieser Richtlinie dargelegten Grundsätzen entsprechen oder noch strikter sein müssen; und (b) muss der CEO die Wirksamkeit dieser Richtlinie überwachen und ihre Umsetzung überprüfen und hierbei die Eignung und Angemessenheit für das jeweilige Geschäftsumfeld berücksichtigen.

9.3. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft sind dazu eingeladen, ihren Vorgesetzten Feedback zu dieser Richtlinie zu geben und ihnen Verbesserungsvorschläge zu machen. Dieses Feedback wird vom CEO der Gesellschaft gesammelt und an den Chief Legal Officer von RETAL mit einem Ergänzungs- oder Änderungsvorschlag dieser Richtlinie übermittelt.

10. HAFTUNG

10.1. Jeder Mitarbeiter, der gegen eine Bestimmung in dieser Richtlinie verstößt, hat mit Disziplinarmaßnahmen zu rechnen und seinerseits besteht mitunter eine zivilrechtliche und/oder sogar strafrechtliche Haftung im Einklang mit den lokalen Vorschriften der jeweiligen Gesellschaft und dem geltenden Recht.

10.2. Neben Punkt 10.1 können das Versäumnis aufseiten eines Mitarbeiters, eine tatsächliche oder mutmaßliche Verletzung wider diese Richtlinie zu melden, der von dieser Verletzung unmittelbar Kenntnis hat, sowie die Behinderung von Untersuchungen über eine solche Verletzung zu der oben genannten Haftpflicht führen.

10.3.Die Gesellschaften können Disziplinarmaßnahmen ergreifen, einschließlich der Kündigung des Arbeitsvertrags, und sie tun dies nach eigenem Ermessen unter Beachtung der jeweiligen Umstände sowie gemäß geltendem Recht.

10.4. Die Gesellschaften behalten sich das Recht vor, von Mitarbeitern begangene Verletzungen wider diese Richtlinie den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu melden. Dieses Recht gilt unbeschadet anderer Rechtsbehelfe, die den Gesellschaften nach geltendem Recht zustehen, einschließlich der Verhängung von Disziplinarstrafen gegenüber Mitarbeitern nach Maßgabe der Punkte 10.1 bis 10.3.

 

 

RICHTLINIE VON RETAL ZUM UMWELTSCHUTZ

RETAL hat sich strikt der Achtung und Aufrechterhaltung der Umwelt bei ihren Geschäftstätigkeiten und in ihrer Wertschöpfungskette verschrieben. Folglich werden wir alle geltenden Umweltschutzgesetze streng beachten und sind bestrebt, unsere Leistung in den folgenden Bereichen zu verbessern, die für unsere Geschäftstätigkeit von zentraler Bedeutung sind: Energie und CO2-Fußabdruck, Kreislaufwirtschaft, Wasserverbrauch, Abfall und Emissionen.

ENERGIE UND CO2-FUSSABDRUCK

RETAL erkennt Klimaschutz als eine der größten Bedrohungen für die Umwelt und die Gesellschaft an und ist aktiv bemüht, ihre Auswirkung auf den Klimawandel zu vermindern, indem sie ihre Energie- und Kohlenstoffeffizienz bei all ihren Prozessen und entlang ihrer Wertschöpfungskette verbessert, um ihre direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir:

  • unseren gesellschaftlichen CO2-Fußabdruck berechnen und überwachen sowie über einschlägige Kanäle offenlegen;
  • uns bemühen, unseren CO2-Fußabdruck (direkte und indirekte THG-Emissionen) ständig durch folgende Strategien zur Verminderung zu reduzieren:
    • Optimierung unseres Energieverbrauchs durch:
      • Anwendung von bewährten Verfahren im Bereich der Energieeffizienz,
      • Überwachung der Leistungskennzahlen der Energieeffizienz und
      • Suche nach anderen Möglichkeiten zur Optimierung;
    • stetige Erhöhung des Anteils der von uns verwendeten erneuerbaren Energie;
    • Verminderung der Menge von Rohstoffen in unseren Produkten (Gewichtsreduzierung);
    • Miteinbeziehung und Zusammenarbeit mit unseren PET- und HDPE-Harzlieferanten zur Berechnung des CO2-Fußabdrucks und zur Einführung von Strategien zur Verminderung;
    • Bemühungen, um die Verwendung von fossilen Brennstoffen bei unserem betrieblichen Energieverbrauch zu vermindern oder zu beseitigen;
  • Förderung der Verwendung von recycelten PET-Harzen für unsere Produkte, da sie einen kleineren CO2-Fußabdruck besitzen als fabrikneue Harze;
  • Bemühungen, um die Logistik unserer Rohstoffe und fertigen Erzeugnisse stets zu optimieren.

KREISLAUFWIRTSCHAFT

Wir von RETAL sind uns bewusst, dass wir ein wichtiges Verbindungsglied in der Wertschöpfungskette sind, das zur Verschmutzung durch Plastikabfälle beiträgt. Daher sind wir bestrebt, einen aktiven Beitrag zur Lösung dieses Problems zu leisten, indem wir eine Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe wie folgt fördern:

  • Proaktive Erhöhung der recycelten Harze bei unseren Produkten, soweit möglich;/li>
  • Beitrag zu Initiativen über eine Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe im Rahmen von Partnerschaften mit unseren Stakeholdern; und
  • Sensibilisierung unserer Mitarbeiter über bewährte Verfahren, um das Recycling von Kunststoffen zu fördern.

ABFALL, WASSER UND EMISSIONEN

Wenngleich die Geschäftstätigkeiten von RETAL eine sehr geringe Auswirkung auf die lokale Umwelt haben, sind wir stets bemüht:

  • unseren Abfall zu vermindern sowie das Recycling und die Wiederverwendung zu fördern, wenn möglich;
  • unseren Wasserverbrauch zu optimieren und den Grad der Verschmutzung unseres Abwassers auf ein Minimum zu beschränken; und
  • eine Lärmbelastung und Emissionen in die Atmosphäre zu verhindern und auf ein Minimum zu beschränken, um die Lebensqualität unserer lokalen Gemeinschaften aufrechtzuerhalten.

VERWALTUNG

Für die Umsetzung dieser Richtlinie zum Umweltschutz wird RETAL quantitative und qualitative Zielvorgaben festlegen und regelmäßig über die Fortschritte auf den entsprechenden Kanälen Bericht erstatten. Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet.

MELDUNG VON VERLETZUNGEN UND BESCHWERDEN

RETAL hält ihre Mitarbeiter und externe Stakeholder an, sämtliche Bedenken oder Vorschläge zu melden, die sie im Hinblick auf diese Richtlinie und unsere Auswirkung auf die Umwelt haben. Die Meldung hat über unseren Whistleblowing-Kanal zu erfolgen: http://www.retalgroup.com/policies/#policy3.

Genehmigt durch den Vorstand von

RETAL INDUSTRIES LIMITED

 

Wirksam ab dem 01. November 2018


BETRIEBLICHER VERHALTENSKODEX

EINLEITUNG

 

ALLGEMEINE ERKLÄRUNG

Wir von RETAL sind davon überzeugt, dass die Einhaltung hoher ethischer Standards und die Umsetzung eines verantwortungsbewussten Verhaltens wesentlich für die Entwicklung und Aufrechterhaltung eines erfolgreichen, nachhaltigen Unternehmens sind.

Dieser betriebliche Verhaltenskodex (der „Kodex“) legt die Grundsätze und Regeln von RETAL dar, welche die Grundlage unserer internen und externen Beziehungen sowie das Fundament von allem bilden, was wir tun. Darüber hinaus zeigen sie uns den Weg auf, wie wir unsere Ziele erreichen sollen.

Der Inhalt dieses Kodex dient als Leitfaden und enthält Vorschriften für unsere Geschäftsführung, Mitarbeiter, Auftragnehmer und alle anderen Personen, die mit uns geschäftlich verbunden sind und unsere Werte und Herangehensweisen teilen.

ANWENDUNG

Dieser Kodex gilt für alle Vorstandsmitglieder, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter, im Folgenden die „Mitarbeiter“ der Gruppenunternehmen von RETAL genannt, einschließlich RETAL INDUSTRIES LIMITED und der sich unter ihrer Kontrolle befindlichen juristischen Personen, von denen jede einzelne im Folgenden als die „Gesellschaft“ oder „RETAL“ bezeichnet wird.

Alle Mitarbeiter von RETAL müssen mit dem Kodex vertraut sein und sich den Inhalt regelmäßig durchlesen. Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte und Mitglieder der Geschäftsführung sind aufgefordert, die im Kodex genannten Werte und Grundsätze stets zu fördern. Eine Verletzung des Kodex und der ihm zugrunde liegenden internen Richtlinien und Verordnungen kann Disziplinarmaßnahmen, einschließlich einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, nach sich ziehen.

Lieferanten, Dienstleister und andere Auftragnehmer sind aufgefordert, die Bestimmungen des Kodex einzuhalten, wenn sie Geschäfte mit RETAL machen.

WESENTLICHE GRUNDSÄTZE AND WERTE

 

RETAL erachtet das Folgende als ihre zentralen Werte:

Fairness und Respekt - Wir schätzen und behandeln jeden fair und mit Respekt.

Verantwortung übernehmen - Verantwortung für unsere Handlungen übernehmen sowie engagiert und verantwortungsbewusst handeln.

Qualität steht an erster Stelle - Für uns von RETAL steht Qualität an oberster Stelle und wir sind bestrebt, uns stets zu verbessern.

Kundenorientiert - Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen und stellen sicher, dass unsere Handlungen unseren Kunden einen Mehrwert bringen.

Zusammenarbeit und Partnerschaften - Wir bündeln unsere Anstrengungen mit unseren Kunden, Lieferanten und anderen Stakeholdern und arbeiten effizient Seite an Seite mit ihnen.

RETAL erwartet von ihrer Geschäftsführung, ihren leitenden Angestellten, Mitarbeitern und sonstigen Personen, die den Kodex einhalten müssen, dass sie sicherstellen, dass jede von ihnen in ihrer Position oder Rolle in der Gesellschaft ergriffene Maßnahme oder durchgeführte Handlung der Gesellschaft keinen Schaden zufügt oder ihre Reputation gefährdet, im Einklang mit den Grundsätzen des Kodex steht sowie diesen und geltendes Recht erfüllt und sich positiv auf die Gesellschaft auswirkt.

Die Werte von RETAL werden durch die in diesem Kodex verankerten Grundsätze und Vorschriften über das betriebliche und professionelle Verhalten untermauert.

ORIENTIERUNG UND BEDENKEN; ERKLÄRUNG GEGEN VERGELTUNGSMASSNAHMEN

Es ist die Pflicht der Geschäftsführung von RETAL, den Mitarbeitern Orientierung bei der Auslegung und Umsetzung der Bestimmungen dieses Kodex zu bieten. Mitarbeiter sind aufgefordert, Rat über die Anwendung des Kodex und der ihm zugrunde liegenden Richtlinien und Verordnungen betreffend ihre beruflichen Pflichten und fachlichen Verantwortlichkeiten bei ihrem unmittelbaren Vorgesetzten, der Rechtsabteilung und HR-Abteilung sowie dem Chief Executive Officer der Gesellschaft einzuholen.

Wir erwarten und begrüßen, dass alle Betroffenen ihre Bedenken im Hinblick auf etwaige Verletzungen dieses Kodex oder der ihm zugrunde liegenden Richtlinien im guten Glauben melden.

Alle Manager und Mitarbeiter sind zur sofortigen und angemessenen Meldung etwaiger Verletzungen verpflichtet, die sie beobachten oder von denen sie Kenntnis erhalten. Darüber hinaus müssen sie proaktiv widerrechtliche Handlungen verhindern und Risiken für die Gesellschaft vermindern.

RETAL fordert zudem ihre externen Stakeholder auf, mutmaßliche oder tatsächliche Verletzungen wider den Kodex und/oder die ihm zugrunde liegenden Richtlinien zu melden.

Alle Meldungen und Bedenken, einschließlich der anonym übermittelten, können wie folgt mitgeteilt werden:

  • an den unmittelbaren Vorgesetzten oder den Chief Executive Officer der Gesellschaft,
  • den Leiter der Rechtsabteilung der Gesellschaft,
  • den Leiter der HR-Abteilung der Gesellschaft,
  • über den Whistleblowing-Kanal von RETAL unter whistleblower@retalgroup.com oder
  • per Postsendung an den Chief Legal Officer im Hauptgeschäftssitz der RETAL: RETAL INDUSTRIES LIMITED

To the attention of Chief Legal Officer

Epimitheos 6, Industrial Area A, 3056 Limassol, Zypern.

RETAL wird keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter veranlassen oder erlauben, die im guten Glauben eine tatsächliche oder mutmaßliche Verletzung wider den Kodex und/oder die ihm zugrunde liegenden Richtlinien melden, und zwar unabhängig von den Folgen für RETAL und ihre Unternehmen. Jegliche Form der Vergeltung gegen einen Meldung erstattenden Mitarbeiter ist eine Verletzung wider diesen Kodex und sollte unverzüglich über den Whistleblowing-Kanal gemeldet werden.

 

UNTERSUCHUNG UND DISZIPLINARMASSNAHMEN

Alle Meldungen über Verletzungen und Bedenken werden ordnungsgemäß mit der angemessenen Sorgfalt von den zuständigen leitenden Angestellten und den Mitgliedern der Geschäftsführung geprüft. Die Identität der Meldung machenden Personen wird vertraulich behandelt, soweit dies durch geltendes Recht erlaubt ist und mit den Zielen der Untersuchung vereinbar ist.

Bewiesene Verletzungen wider den Kodex und die ihm zugrunde liegenden Richtlinien ziehen Disziplinarmaßnahmen nach sich, die im Einklang mit geltendem Recht festgelegt werden und die Entlassung einschließen können. Neben Disziplinarmaßnahmen kann die Gesellschaft bei gewissen Verletzungen gegen die widerrechtlich handelnde Person eine zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz und/oder eine einstweilige Verfügung einleiten. Darüber hinaus kann die Gesellschaft den lokalen Strafverfolgungsbehörden Bericht über mutmaßliche Gesetzesverstöße erstatten, die im Zuge der Untersuchung festgestellt werden.

 

MENSCHEN UND ARBEITSPLATZ

MENSCHENRECHTE, RESPEKT UND FAIRNESS

RETAL hat sich verpflichtet, die Menschenrechte sowie die Grundprinzipien und Grundrechte am Arbeitsplatz zu achten, die in der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit verankert sind.

Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer müssen bei den Geschäftstätigkeiten von RETAL stets respektvoll und fair behandelt werden. Jedwede Form der Gewalt, Diskriminierung, gesetzeswidrigen Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder sonstige rechtswidrige Arten der Arbeit sind strengstens verboten.

RETAL erkennt im Einklang mit den lokalen Gesetzen und Verordnungen die Rechte von Arbeitnehmern auf Folgendes an:

  • zeitnahe Bezahlung fairer und gerechter Gehälter und Leistungen; und
  • Vereinigungsfreiheit sowie Tarifverhandlungen.

Es wird von allen Personen bei RETAL erwartet, dass sie die Werte der Gesellschaft teilen, integer und fair arbeiten, ihre Kollegen, Geschäfts- und Vertragspartner mit Respekt behandeln und objektiv, sorgsam und verantwortungsbewusst alle Angelegenheiten und Tätigkeiten handhaben und ausführen, während sie in einer Position für die Gesellschaft tätig sind.

RETAL duldet keine Form der körperlichen Gewalt, der verbalen Beleidigung, des Mobbings, von Bedrohungen, Schikanen oder eines beleidigenden und respektlosen Verhaltens. Mitarbeiter, die eine Verletzung des Kodex beobachten, sind aufgefordert, ihre Beschwerden und Bedenken unverzüglich der HR-Abteilung und/oder den Mitgliedern der Geschäftsführung zu melden.

 

BEKÄMPFUNG VON DISKRIMINIERUNG, VIELFALT UND INTEGRATION

Bei RETAL werden Personen gleichberechtigt und fair auf Grundlage ihres Wissens, ihrer beruflichen Qualifikationen, ihrer Erfahrung und ihrer Leistung unabhängig ihres Geschlechts, ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer ethnischen Herkunft, ihres Herkunftsortes, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Alters, ihrer Religion, einer Behinderung oder eines anderen gesetzlich geschützten Status behandelt. Wir diskriminieren nicht und sind bemüht, eine Chancengleichheit zu wahren. Wir erfüllen alle geltenden Gesetze betreffend Arbeitsverhältnisse.

RETAL ist auf zwei Kontinenten tätig und Vielfalt ist eines der Hauptmerkmale unseres Personals. Für RETAL sind ihre Mitarbeiter die wichtigste Ressource, um die Gesellschaft voranzubringen und ihr bei der Erreichung ihrer Ziele zu helfen. Wir begrüßen den Wissensaustausch im guten Glauben zwischen unseren Mitarbeitern und wir schätzen den Erfahrungsaustausch. Darüber hinaus unterstützen wir die Kooperation, die Teamarbeit und eine freundliche und kooperative Arbeitsumgebung sowie die Wertschätzung und Toleranz kultureller Unterschiede.

GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

Für RETAL steht die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter an erster Stelle und wir haben uns der Verminderung von Berufsrisiken verpflichtet. Darüber hinaus sind wir bemüht, diesen Bereich stets zu verbessern, indem wir angemessene Arbeitsplätze, Ausrüstung, Schulungen und Verfahren bereitstellen.

Die Gesundheit und Sicherheit fallen in den Verantwortungsbereich eines jeden Mitarbeiters. RETAL erwartet von all ihren Mitarbeitern unabhängig von ihrer Position, Tätigkeit oder der Dringlichkeit der Aufgabe, dass sie streng alle Sicherheitsvorschriften und -verordnungen erfüllen, die Herstellungs- und Benutzungsrichtlinien einhalten, unnötige Risiken vermeiden und unsichere Bedingungen und/oder Verletzungen wider diese Regeln der Geschäftsführung, der HR-Abteilung und/oder dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten melden.

UMWELTSCHUTZ

RETAL ist bemüht, ihre Auswirkungen auf die Umwelt stets zu vermindern, indem wir soweit möglich den Verbrauch von Energie, Wasser und anderen natürlichen Ressourcen einschränken und unsere Emissionen auf ein Minimum begrenzen.

Alle Unternehmen von RETAL müssen stets alle geltenden Umweltschutzgesetze und -verordnungen einhalten. Von leitenden Angestellten und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie den Umweltschutz bei ihren täglichen Aufgaben berücksichtigen.

 

KOMMUNIKATION MIT EXTERNEN PERSONEN UND SOZIALE MEDIEN

Alle öffentlichen Erklärungen im Namen von RETAL dürfen nur von befugten beauftragten Mitarbeitern auf angemessene Weise und zu geeigneten Zeitpunkten vorgenommen werden. Mitarbeiter sollten Erklärungen oder Handlungen stets vermeiden, welche die Reputation oder den guten Namen von RETAL schädigen oder gefährden könnten, und sollten ihre privaten Ansichten und Meinungen stets von der offiziellen Position der Gesellschaft abgrenzen. Dies gilt auch für die Verwendung von Plattformen sozialer Medien. Die Verwendung der Firma RETAL, ihrer Logos und ihrer Warenzeichen sollte stets der Corporate-Identity-Richtlinie, wie von der Geschäftsführung der Gesellschaft autorisiert, entsprechen.

Wir erwarten, dass die Personen bei RETAL den Kodex auch dann befolgen, wenn sie sich außerhalb des Firmengeländes aufhalten, aber im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses für RETAL tätig sind.

 

 

MARKT

LAUTERER WETTBEWERB/KARTELLRECHT

Wir stehen mit Marktakteuren unter strenger Beachtung der geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze sowie -verordnungen im Wettbewerb und pflegen einen gesetzestreuen Umgang mit unseren Kunden und Lieferanten. RETAL muss rechtswidrige unlautere Tätigkeiten vermeiden und darf nur legitime Verfahren verwenden, um geschäftlich erfolgreich zu sein.

NACHHALTIGE BESCHAFFUNG

Da eine unethische und nicht nachhaltige Verhaltensweise die Reputation von RETAL und ihrer Kunden in erheblichem Maß schädigen und zu Betriebsunterbrechungen führen kann, wird RETAL schrittweise die Einhaltung ihrer ethischen und Nachhaltigkeitsstandards innerhalb ihrer Lieferkette umsetzen.

RETAL ist bestrebt, die Nachhaltigkeitsstandards und die Leistung ihrer Lieferanten stets zu überwachen und ihnen dabei zu helfen, eine Verbesserung zu erreichen, wozu sie sich ggf. eines kooperativen und vertrauensbasierten Ansatzes bedient.

 

QUALITÄTSGARANTIE

RETAL ist ein kundenorientiertes Unternehmen. Unser Ziel ist die Herstellung und Lieferung von Produkten höchster Qualität, die alle geltenden Standards erfüllen.

RETAL ist bestrebt, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter ausreichend geschult sind und über die notwendigen Ressourcen verfügen, um:

  • Produkte herzustellen, die die geltenden Qualitätsstandards erfüllen;
  • den Qualitätsstandard bei all unseren Tätigkeiten aufrechtzuerhalten; und
  • sämtliche rechtswidrigen Handlungen oder Situationen zu identifizieren und zu melden, welche die Qualität der Produkte von RETAL gefährden könnten.

Jeder ist für Qualität zuständig. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern und ermutigen sie dazu, Bedenken ordnungsgemäß an ihren unmittelbaren Vorgesetzten und den Chief Executive Officer der Gesellschaft zu melden, die sie mitunter in dieser Hinsicht haben.

UNTERNEHMENSETHIK UND INTEGRITÄT

EINHALTUNG DER GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN (COMPLIANCE); GELDWÄSCHE

RETAL hat stets alle geltenden Gesetze einzuhalten. Die Unternehmen von RETAL und ihre Mitarbeiter müssen alle geltenden, sich in ihrem Land in Kraft befindlichen und für ihren Geschäftsbereich und ihr Verhalten maßgeblichen Gesetze und Verordnungen einhalten. Darüber hinaus müssen alle leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer alle bestehenden internen Vorschriften und Richtlinien einhalten.

RETAL erlaubt keine Nutzung ihrer Geschäftsbereiche zur Geldwäsche und muss alle einschlägigen geltenden Gesetze und Verordnungen, einschließlich unter anderem der diesbezüglichen Melde- und Aufzeichnungspflichten, einhalten.

KORRUPTION UND BESTECHUNG

RETAL befolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form der Bestechung oder Korruption im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und hat angemessene interne Richtlinien zum Verbot solcher Handlungen umgesetzt.

RETAL untersagt ihren Mitarbeitern strengstens die Beteiligung an Aktivitäten, die den Interessen der Gesellschaft zuwiderlaufen, und untersagt den Missbrauch einer Position, um einen persönlichen Nutzen oder Vorteil zu erhalten oder beizubehalten. RETAL verbietet jegliche Form der Bestechung, einschließlich der Bestechung von Beamten im öffentlichen Dienst, Geschäftspartnern oder Privatpersonen, egal, ob diese in Form einer Geldleistung oder Dienstleistung geschieht, um einen ungerechtfertigten Vorteil zu erhalten. Darüber hinaus verbietet RETAL das Verlangen oder die Annahme eines ungerechtfertigten Vorteils durch einen Mitarbeiter im Tausch dafür, dass dieser davon absieht, gemäß seinen gesetzlichen, geschäftsführenden und/oder beschäftigungsbezogenen Pflichten zu handeln, oder dass dieser wider jene Pflichten handelt.

Die Mitarbeiter sind verpflichtet und alle anderen Personen sind angehalten, Verletzungen und Bedenken in Zusammenhang mit Korruptions- und Bestechungsfällen der Geschäftsführung und/oder über den Whistleblowing-Kanal zu melden.

 

GESCHENKE

RETAL genießt es, seine Dankbarkeit gegenüber ihren Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen auszudrücken, und ist jedem dankbar, der seine Wertschätzung unserer Arbeit und Tätigkeit mit einem Geschenkartikel oder anderem nicht monetären Geschenk zeigen möchte. Wir erlauben die Vornahme und die Entgegennahme von Geschenken als Geste des guten Willens und Zeichen des Respekts und der Dankbarkeit. Allerdings sollten diese Geschenke stets von symbolischem und geringem Wert sein und niemals in Form von Bargeld oder eines Darlehens sein. Darüber hinaus darf nicht versucht werden, damit geschäftliche Entscheidungen oder andere Handlungen des Empfängers zu beeinflussen. Die lokalen Richtlinien von RETAL und unseren Geschäftspartnern könnten noch restriktiver sein und das Geben oder den Erhalt von Geschenken an Mitarbeiter in konkreten Funktionen vollständig verbieten. Jeder, der ein konkretes Geschenk machen möchte oder erhält, sollte sicherstellen, dass das Geschenk angemessen ist und den einschlägigen Praktiken entspricht. Mitarbeiter sollten sich ggf. Rat von einem darauf spezialisierten Mitarbeiter in der HR- oder Rechtsabteilung holen.

INTERESSENKONFLIKT

Die Manager und Mitarbeiter von RETAL haben die Pflicht, stets im besten Interesse der Gesellschaft zu handeln. Sie müssen stets versuchen, Interessenkonflikte oder den Anschein dieser durch die zeitnahe Identifizierung, Offenlegung und Handhabung dieser Konflikte zu vermeiden.

Ein Interessenkonflikt ist eine Situation, in der die persönlichen Interessen eines leitenden Angestellten, Mitarbeiters oder eines Dritten (Verwandten, Kunden, Lieferanten etc.) das berufliche Urteilsvermögen des Mitarbeiters beeinflussen und sich nachteilig auf seine Fähigkeit, im besten Interesse von RETAL zu handeln, auswirken. Auch jegliche derart wahrgenommene Situation gilt als Interessenkonflikt.

Ein Interessenkonflikt kann vorliegen, wenn das Bestehen einer persönlichen Beziehung unsere Fähigkeit beeinflussen könnte, im besten Interesse der Gesellschaft zu handeln. Es kann auch dazu kommen, wenn unsere Bewertung eines Umstands von einem möglichen persönlichen Vorteil beeinflusst sein könnte oder dieser Eindruck entsteht. Selbst in den Fällen, in denen wir keinen persönlichen Nutzen aus einer solchen Situation ziehen, kann sich der Verdacht eines Interessenkonflikts nachteilig auf unsere Glaubwürdigkeit niederschlagen.

Die Mitarbeiter von RETAL müssen tatsächliche und potenzielle Interessenkonflikte ihrem Vorgesetzten und/oder der HR- oder der Rechtsabteilung der Gesellschaft melden und bemüht sein, die Situation fair und transparent zu klären, während sie die Interessen der Gesellschaft schützen.

VERWENDUNG VON GESELLSCHAFTSEIGENTUM; BETRUGSVERBOT

RETAL erwartet von all ihren Managern, leitenden Angestellten und Mitarbeitern, dass sie das Eigentum der Gesellschaft schützen, es auf angemessene, verantwortungsbewusste und professionelle Weise und nur zu legitimen geschäftlichen Zwecken verwenden, es sei denn, eine anderweitige Nutzung wird ausdrücklich durch die internen Vorschriften und Verordnungen erlaubt oder wurde durch die Geschäftsführung autorisiert.

Zum Eigentum der Gesellschaft zählen materielle und immaterielle Vermögenswerte und Ressourcen, wie unter anderem Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten, Produktionsanlagen, Büroräumlichkeiten und andere Ausrüstungsgegenstände, Fahrzeuge, Kommunikationsgeräte, Rohstoffe, Waren, Mittel, Forderungen, geistiges Eigentum, Informationen und Datenbanken, Kommunikation auf dem Papier und über elektronische Medien, Arbeitszeit und andere bei RETAL verfügbare Vermögenswerte. Soweit gesetzlich zulässig kann RETAL die Einhaltung dieser Vorschriften, einschließlich durch Videoüberwachung und Überprüfung der Kommunikation per E-Mail, der Daten und der Dateien auf den Ausrüstungsgegenständen, Geräten und Unternehmensnetzwerken der Gesellschaft, überwachen.

Jedwede betrügerische Tätigkeit ist strengstens verboten. Mitarbeiter dürfen Unternehmenseigentum und -ressourcen nicht missbräuchlich verwenden oder veruntreuen, Unternehmensunterlagen fälschen oder fingierte oder vorsätzlich geänderte medizinische, Reise- oder sonstige Unterlagen einreichen.

DATENSCHUTZ UND PRIVATSPHÄRE

RETAL nimmt die Grundsätze des Datenschutzes und der Vertraulichkeit bei der Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten sehr ernst und sorgt für deren Umsetzung.

RETAL hat sich der Achtung des Datenschutzes der personenbezogenen Daten seiner Vorstandsmitglieder, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Bewerber und sonstiger Personen verpflichtet, welche ihre Daten an RETAL übermitteln. Nur befugtes Personal darf die personenbezogenen Daten verarbeiten und darf dies nur zu berechtigten geschäftlichen Zwecken und unter strenger Einhaltung aller geltenden Gesetze und Verordnungen tun.

VERTRAULICHE INFORMATIONEN

Vertrauliche und firmeneigene Informationen sind nicht öffentliche Informationen, die bei einer unbefugten Offenlegung die Interessen der Gesellschaft schädigen, einem Mitbewerber einen Vorteil verschaffen und der Gesellschaft Geschäftsmöglichkeiten vorenthalten könnten.

Alle Mitarbeiter, insbesondere jene in Managementpositionen, müssen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um alle vertraulichen und firmeneigenen Informationen betreffend RETAL oder ein anderes ihrer verbundenen Unternehmen vor einer unbefugten Offenlegung und Verwendung zu schützen. Diese Informationen dürfen nur bei Bedarf aufgrund eines geschäftlichen Erfordernisses und ausschließlich zugunsten der Gesellschaft verwendet werden.

AUFZEICHNUNGEN, BUCHFÜHRUNG UND BERICHTERSTATTUNG

Die Genauigkeit der Unterlagen und Berichterstattung der Gesellschaft ist von zentraler Bedeutung für den Entscheidungsfindungsprozess, die Glaubwürdigkeit und die nachhaltige Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Leitende Angestellte und Mitarbeiter müssen die Genauigkeit und Vollständigkeit der von ihnen erstellten, erfassten und gemeldeten Daten sicherstellen. Alle Geschäftstätigkeiten müssen ordnungsgemäß im Einklang mit den geltenden Standards und internen Vorschriften dokumentiert werden. Besitzer von Unternehmensdaten müssen alle Richtlinien und Verfahren zur Aufbewahrung von Dokumenten einhalten und bei Bedarf mit den internen Wirtschaftsprüfern und anderen befugten Fachkräften bei der Durchführung von Wirtschaftsprüfungen und Untersuchungen zusammenarbeiten.

UMSETZUNG UND VERWALTUNGSORGAN

Der Kodex und seine künftigen Versionen werden Dritten über die Unternehmenswebsite bereitgestellt und intern an alle Mitarbeiter von RETAL kommuniziert, um sein Verständnis und seine ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen.

Der Lenkungsausschuss für Nachhaltigkeit, ein speziell eingerichtetes internes Gremium, muss die Hinlänglichkeit der Bestimmungen des Kodex stets überwachen, um zu gewährleisten, dass die Gesellschaft ihre Grundsätze einhält. Dieser Kodex wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet.

Genehmigt durch den Vorstand von RETAL INDUSTRIES LIMITED

 

Wirksam ab dem 01. November 2018